Der Leitfaden E‑Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine ist veröffentlicht. Der Schwerpunkt des neuen Jahresprogramms liegt ua auf dem schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, das Ladeangebot im privaten, halböffentlichen und betrieblichen Bereich so engmaschig und flächendeckend wie möglich zu gestalten. Gefördert wird die Neuerrichtung von barrierefreien öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen (Standsäulen, Wallboxen) wie zB ein öffentlicher AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW mit 900 Euro oder ein öffentlicher DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW bis < 300 kW mit 13.000 Euro. Die betriebliche Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig. Nehmen Sie bereits vor der Anschaffung mit den Beratern/der Förderstelle Kontakt auf. (© Uwe | stock.adobe.com)

Förderungen für betriebliche E‑Ladestationen ab sofort
