Für Lehr­lin­ge wer­den Prak­ti­ka im Aus­land vom Ver­ein Inter­na­tio­na­ler Fach­kräf­te­aus­tausch (IFA) für Früh­jahr und Som­mer 2025 ange­bo­ten. Die Prak­ti­ka sind unbe­zahlt, Lehr­lin­ge bekom­men aber auch wäh­rend ihres Prak­ti­kums­auf­ent­halts im Aus­land das Lehr­lings­ein­kom­men vom Lehr­be­trieb. Lehr­be­trie­be, die ihre Lehr­lin­ge für den Prak­ti­kums­zeit­raum frei­stel­len, kön­nen für die Zeit des Aus­lands­auf­ent­halts einen Ersatz des Lehr­lings­ein­kom­mens bean­tra­gen. Lehr­lin­ge erhal­ten zudem eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Reise‑, Sprach­kurs- und Auf­ent­halts­kos­ten. Die Prak­ti­kums­auf­ent­hal­te star­ten meist mit einem Sprach­kurs im Aus­land. Wäh­rend der ers­ten Woche wer­den die Lehr­lin­ge von einer IFA-Begleit­per­son betreut, die auch mit den Lehr­lin­gen ins Gast­land reist. Bewer­bun­gen sind bis 15. Okto­ber 2024 möglich.

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