Ab Sep­tem­ber 2025 kön­nen För­der­an­trä­ge für ein­spu­ri­ge E‑Kfz ein­ge­reicht wer­den, das Pro­gramm läuft bis zum Früh­jahr 2026. Geför­dert wird der Kauf von zwei­räd­ri­gen E‑Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Bei­spiel Mopeds, bis 950 Euro), E‑Rollern (L3e bis 11 kW/15 PS, mehr als 45 km/h, bis 1700 Euro, Stadt­flit­zer) und E‑Krafträdern vom Typ L3e (zB Motor­rä­der mit mehr als 11 kw, bis 2300 Euro, jeweils Her­stel­ler­an­teil und staat­li­che Prä­mie). Das För­der­an­ge­bot rich­tet sich an Pri­vat­per­so­nen sowie an Betrie­be, Gebiets­kör­per­schaf­ten und Ver­ei­ne. Die Pau­schal­för­der­sät­ze für Pri­vat­per­so­nen sind auf maxi­mal 50 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten begrenzt, jene für Betrie­be, Gebiets­kör­per­schaf­ten und Ver­ei­ne auf maxi­mal 30 Pro­zent. In Kom­bi­na­ti­on mit den För­de­run­gen im Bereich der E‑Ladeinfrastruktur für Elek­tro­fahr­zeu­ge sieht das Mobi­li­täts­mi­nis­te­ri­um einen gro­ßen Bei­trag zur Mobi­li­täts­wen­de. (© Mar­kus Main­ka | stock.adobe.com)

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