Wer einen Füh­rer­schein für ein Auto­ma­tik­au­to macht und dann auf einen Pkw mit Schalt­ge­trie­be umstei­gen will, muss der­zeit eine neu­er­li­che prak­ti­sche Prü­fung absol­vie­ren. Fahr­schul­be­trei­ber for­dern, dass der Umstieg von einem Auto­ma­tik-Füh­rer­schein auf einen her­kömm­li­chen Füh­rer­schein ein­fa­cher wer­den soll. Die Pro­ble­ma­tik ist, dass laut EU der Füh­rer­schein nur dann voll­stän­dig erteilt wird, wenn die Prü­fung mit einem Schalt­fahr­zeug gemacht wur­de, erklär­te Karl Kar­ner, Vor­sit­zen­der der Fach­ver­tre­tung der Fahr­schu­len im Bur­gen­land. Für Fahr­schu­len wer­de es in naher Zukunft zur Her­aus­for­de­rung, einen Fuhr­park mit Pkws mit Schalt­ge­trie­be instand zu hal­ten, weil die­se Wagen Aus­lauf­mo­del­le sei­en. Gefor­dert wer­de, dass man die Ein­schrän­kung des Füh­rer­scheins für Auto­ma­tik­au­tos allein durch Fahr­stun­den mit einem Schalt­ge­trie­be-Auto löschen kön­ne. Gedacht sei an sie­ben Fahr­stun­den und die­ser Vor­schlag sei jetzt auch für eine EU-Richt­li­nie im Gespräch.

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