Die EU-Mitgliedsstaaten wollen beim geplanten EU-Lieferkettengesetz, dass neben dem schon beschlossenen Aufschub der Vorgaben auf 2028 auch die Auflagen für deutlich weniger Unternehmen gelten sollen. Mit dem Gesetz wollte die EU ursprünglich Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und 450 Mio Euro Jahresumsatz für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Diese Schwelle wollen die Regierungen der EU-Länder nun anheben auf mind 5000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mind 1,5 Mrd Euro. Die Firmen sollen zudem weniger Daten zu ihren Produktionsketten liefern müssen. Die betroffenen Firmen sollen zudem nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Nun ist das EU-Parlament am Zug. (© Adobe Stock / Alterfalter)

EU-Staaten wollen weitere Lockerung des Lieferkettengesetzes
