Auf Grund der anhaltenden COVID-19-Krise wurde auf EU-Ebene (neuerlich) beschlossen, dass Mitgliedsstaaten die Gültigkeit bestimmter Nachweise und Lizenzen im Straßen‑, Schienen- und Binnenschiffsverkehr verlängern können. So kann die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, um zehn Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen Ablaufdatum verlängert werden. Gleiches gilt für die regelmäßige technische Überprüfung von Kfz, in Österreich die § 57a-Überprüfung (Pickerl) sowie für Fahrerqualifizierungsnachweise und Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr, ebenso für Sicherheitsbescheinigungen ua für den Schienen- und Binnenschiffsverkehr. Endgültig gelten die derzeit noch nicht bekanntgemachten Umsetzungsdetails.
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