Die neue EU-Richt­li­nie über Bin­nen­schiff­fahrts­in­for­ma­ti­ons­diens­te soll die Ein­füh­rung und Nut­zung digi­ta­ler Infor­ma­ti­ons­sys­te­me in der Bin­nen­schiff­fahrt erleich­tern und den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen Behör­den, Unter­neh­men und Schiffsführer:innen effi­zi­en­ter gestal­ten. Ziel ist es, har­mo­ni­sier­te Stan­dards sicher­zu­stel­len, die Inte­gra­ti­on der Bin­nen­schiff­fahrt in mul­ti­mo­da­le Trans­port­ket­ten zu för­dern und die Nut­zung digi­ta­ler Tools unter Wah­rung von Daten­schutz und Inter­ope­ra­bi­li­tät zu ver­bes­sern. Geplant ist unter ande­rem die Ein­füh­rung einer ein­heit­li­chen digi­ta­len Platt­form sowie ver­bind­li­cher Anfor­de­run­gen für den Daten­aus­tausch mit ande­ren Ver­kehrs­trä­gern, um etwa eine uni­ons­weit har­mo­ni­sier­te Schiffs­mel­dung zu ermög­li­chen. Ein beglei­ten­der Feed­back-Mecha­nis­mus soll die Umset­zung der Richt­li­nie wei­ter stär­ken. Die vor­läu­fi­ge Eini­gung von Rat und Par­la­ment muss nun for­mal bestä­tigt wer­den. (© Joe Pesl / picturedesk.com)

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