Der Rechts­aus­schuss des EU-Par­la­ments hat neue Vor­schlä­ge zur Ver­ein­fa­chung der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung und Sorg­falts­pflich­ten für Unter­neh­men ange­nom­men. Ziel ist es, den Auf­wand für Fir­men deut­lich zu sen­ken. Künf­tig sol­len nur noch gro­ße Unter­neh­men mit über 1000 Mit­ar­bei­ten­den und einem Jah­res­um­satz über 450 Mio Euro zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung ver­pflich­tet sein. Auch die Sorg­falts­pflich­ten sol­len nur für sehr gro­ße Unter­neh­men gel­ten mit über 5000 Mit­ar­bei­ten­den und einem Umsatz über 1,5 Mrd Euro. Die Bericht­erstat­tung soll stär­ker auf Zah­len fokus­siert und frei­wil­lig für klei­ne­re Unter­neh­men sein. Ein digi­ta­les EU-Por­tal mit kos­ten­lo­sen Vor­la­gen und Infos soll die Umset­zung erleich­tern. Im nächs­ten Schritt erfol­gen die Ver­hand­lun­gen mit den EU-Mit­glied­staa­ten über den fina­len Geset­zes­text. (© Ado­be Stock / Alterfalter)

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