Die aktuelle Frist in der EU-Wegekostenrichtlinie für die Befreiung von grünen Lkw und Bussen (Elektroantrieb) von der Maut endet am 31. Dezember 2025. Das bedeutet, dass nach geltendem Recht auch emissionsfreie Lkw ab dem 1. Januar 2026 Maut zahlen müssten, um die Infrastrukturkosten zu decken. Gibt zum EU-Kommissionsvorschlag nach dem EU-Parlament nun auch der EU-Rat grünes Licht, wird die Ausnahmefrist verlängert. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Mitgliedstaaten, um emissionsfreie Lkw und Busse in ihren nationalen Rechtsvorschriften von CO2-basierten Straßenbenutzungsgebühren zu befreien. Die Ausnahmeregelung gilt also nicht automatisch in der gesamten EU, sondern muss dennoch von den Ländern umgesetzt werden. Dabei handelt es sich entweder um eine vollständige Befreiung oder um einen ermäßigten Satz. (© Adobe Stock / Alterfalter)

EU-Parlament für Mautbefreiung für E‑Lkw bis Mitte 2031
