Die aktu­el­le Frist in der EU-Wege­kos­ten­richt­li­nie für die Befrei­ung von grü­nen Lkw und Bus­sen (Elek­tro­an­trieb) von der Maut endet am 31. Dezem­ber 2025. Das bedeu­tet, dass nach gel­ten­dem Recht auch emis­si­ons­freie Lkw ab dem 1. Janu­ar 2026 Maut zah­len müss­ten, um die Infra­struk­tur­kos­ten zu decken. Gibt zum EU-Kom­mis­si­ons­vor­schlag nach dem EU-Par­la­ment nun auch der EU-Rat grü­nes Licht, wird die Aus­nah­me­frist ver­län­gert. Dies ist die Rechts­grund­la­ge für die Mit­glied­staa­ten, um emis­si­ons­freie Lkw und Bus­se in ihren natio­na­len Rechts­vor­schrif­ten von CO2-basier­ten Stra­ßen­be­nut­zungs­ge­büh­ren zu befrei­en. Die Aus­nah­me­re­ge­lung gilt also nicht auto­ma­tisch in der gesam­ten EU, son­dern muss den­noch von den Län­dern umge­setzt wer­den. Dabei han­delt es sich ent­we­der um eine voll­stän­di­ge Befrei­ung oder um einen ermä­ßig­ten Satz. (© Ado­be Stock / Alterfalter)

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