Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat neue Emp­feh­lun­gen und Leit­li­ni­en vor­ge­stellt, um den Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gien zu beschleu­ni­gen sowie die Ein­fuhr rus­si­scher fos­si­ler Brenn­stof­fe zu redu­zie­ren. Dies erfolgt fast zwei Jah­re nach der Ver­ab­schie­dung des REPowerEU-Plans und zielt dar­auf ab, die Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und Auk­tio­nen für erneu­er­ba­re Ener­gien zu ver­ein­fa­chen. Erneu­er­ba­re Ener­gien sind ein wich­ti­ger Bestand­teil des EU-Plans zur Errei­chung der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2050. Zusätz­lich wur­de ein wei­te­res Doku­ment zur Aus­wei­sung von Beschleu­ni­gungs­ge­bie­ten für erneu­er­ba­re Ener­gien ver­ab­schie­det, wel­che die schnel­le Umset­zung spe­zi­fi­scher Tech­no­lo­gien auf umwelt­ver­träg­li­che Wei­se ermög­li­chen soll. Über dies ver­öf­fent­lich­te die Kom­mis­si­on Emp­feh­lun­gen für eine har­mo­ni­sier­te und effi­zi­en­te Aus­ge­stal­tung von Auk­tio­nen für erneu­er­ba­re Energien.

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