Die Kom­mis­si­on hat neue und über­ar­bei­te­te Aus­le­gungs­leit­li­ni­en zu Flug­gast­rech­ten ver­öf­fent­licht. Die­se sol­len die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten erleich­tern und die Durch­set­zung durch die natio­na­len Stel­len har­mo­ni­sie­ren. Bestimm­te Bestim­mun­gen wur­den für eine bes­se­re Durch­setz­bar­keit prä­zi­siert und es wur­de ein neu­er Abschnitt zur The­ma­tik mas­si­ver Rei­se­un­ter­bre­chun­gen hin­zu­ge­fügt. Außer­dem wur­den über­ar­bei­te­te Aus­le­gungs­leit­li­ni­en zu den Rech­ten von Flug­rei­sen­den mit Behin­de­run­gen bzw mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät ver­öf­fent­licht. Die ver­öf­fent­lich­ten Leit­li­ni­en kön­nen von Betreiber:innen und natio­na­len Durch­set­zungs­stel­len genutzt werden.

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