Die EU wird ihre für 2030 gesetz­ten Zie­le für die Erzeu­gung und den Import von erneu­er­ba­rem Was­ser­stoff vor­aus­sicht­lich nicht errei­chen, so die Ana­ly­se des EU-Rech­nungs­hofs. 2022 wur­den weni­ger als zwei Pro­zent des Ener­gie­ver­brauchs in Euro­pa durch Was­ser­stoff gedeckt, wobei die Nach­fra­ge zum größ­ten Teil von Raf­fi­ne­rien kam. Die avi­sier­te Nach­fra­ge, die ange­kur­belt wer­den soll, wird bis 2030 nicht ein­mal 10 Mio Ton­nen errei­chen, geschwei­ge denn die von der Kom­mis­si­on ursprüng­lich anvi­sier­ten 20 Mio Ton­nen. Die meis­ten EU-Rechts­ak­te wur­den zu rasch vor­ge­legt zum Auf­bau einer EU-Was­ser­stoff­in­dus­trie aber die Kom­mis­si­on habe kei­nen voll­stän­di­gen Über­blick über den Bedarf oder die ver­füg­ba­ren Mit­tel. Gleich­zei­tig sei­en die EU-För­der­mit­tel über meh­re­re Pro­gram­me ver­streut, was den Unter­neh­men die Bean­tra­gung erschwere.

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