Die Nachrüstung von Lkw mit einem smarten Tachographen der 2. Version (SMT2) wird in der EU durch Engpässe in den Lieferketten verzögert. Eigentlich hätten alle im internationalen Verkehr eingesetzten Nutzfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bis zum Jahresbeginn mit einem solchen Fahrtenschreiber ausgerüstet werden müssen. Vorerst bleiben Transportunternehmen, die das noch nicht geschafft haben, allerdings straffrei. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich in einer Dringlichkeitssitzung des Straßenverkehrsausschusses darauf geeinigt, eine zweimonatige Übergangsfrist vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025 zu gewähren. Die Behörden werden in dieser Übergangsphase prioritär auf Aufklärung setzen. Alle Mitgliedstaaten der EU sind an die Anweisungen dieser Übergangphase von zwei Monaten gebunden.

EU gewährt zwei Monate Schonfrist bei Tachographenumrüstung
