Die EU-Kom­mis­si­on hat zwei Bei­hil­fe­re­ge­lun­gen, dar­un­ter eine in Öster­reich (die ande­re in Litau­en) zur För­de­rung von erneu­er­ba­rem Was­ser­stoff geneh­migt. Über das Auc­tions-as-a-Ser­vice-Instru­ment der Euro­päi­schen Was­ser­stoff­bank wer­den 400 Mio Euro in Öster­reich und 36 Mio Euro in Litau­en bereit­ge­stellt. Ziel ist die Pro­duk­ti­on von ins­ge­samt bis zu 125.000 Ton­nen erneu­er­ba­rem Was­ser­stoff (112.000 Ton­nen in Öster­reich und 13.000 Ton­nen in Litau­en) und die damit ver­bun­de­ne CO₂-Reduk­ti­on. Die För­de­rung erfolgt über ein wett­be­werb­li­ches Bieter:innenverfahren, das 2025 abge­schlos­sen wird. Die Maß­nah­me unter­stützt die Dekar­bo­ni­sie­rung der Indus­trie, stärkt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit und trägt zu den Kli­ma­zie­len der EU bei.

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