Bei der Ausbildung zum Führerschein, bei Prüfungen, bei Anerkennungen, und Behördlichen Vorgängen bringt die Richtlinie (EU) 2025/2205 Neuerungen. Kommen wird die erleichterte Streichung der Automatikbeschränkung durch prüfungsfreie Fahrstunden auf einem Schaltwagen (kein Code 78 im Führerschein eingetragen). Vorgesehen ist ein EU-weiter mobiler Führerschein, welcher der Polizei auch auf mehreren Handys vorgezeigt werden kann. Das Begleitete Fahren beim Pkw von 17 bis 18 Jahren ist ein neues Modell der Elternbegleitung ohne Fahrtenprotokoll. Auch beim Lkw ist das gestattet, wenn sich die Regierung darauf einigt. Künftig gilt ein Autoführerschein beim grenzüberschreitenden Fahren mit Elektrofahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung bis 4250 kg sowie mit Anhänger bis 5000 kg. Der Fachverband der Fahrschulen hat eine Tabellarische Übersicht mit ausgewählten Neuerungen erstellt. (© gettyimages | Ale Ventura)

