Anstelle einer Jahresfrist, innerhalb derer die CO2-Vorgaben einzuhalten sind, sollen Autohersteller drei Jahre Zeit haben. Die Überschreitung der CO2-Vorgaben in einem Jahr soll zulässig sein, wenn diese in einem oder zwei anderen Jahren durch Übererfüllung kompensiert wird. Das bedeutet mehr Spielraum. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen der angeschlagenen Automobilindustrie nach, der erhebliche Strafen bei Nichteinhaltung der jährlichen Fristen drohen, insbesondere bei weniger E‑Auto-Zulassungen. Laut den geltenden Flottengrenzwerten müssen die Automobilhersteller die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Pkw und Kleintransportern unter Berücksichtigung ihres Durchschnittsgewichtes um 15 Prozent gegenüber dem Niveau von 2021 senken. Ab 2035 dürfen nur noch neue emissionsfreie Autos auf den Markt gebracht werden.

EU flexibilisiert CO2-Flottenziele für Fahrzeughersteller
