Anstel­le einer Jah­res­frist, inner­halb derer die CO2-Vor­ga­ben ein­zu­hal­ten sind, sol­len Auto­her­stel­ler drei Jah­re Zeit haben. Die Über­schrei­tung der CO2-Vor­ga­ben in einem Jahr soll zuläs­sig sein, wenn die­se in einem oder zwei ande­ren Jah­ren durch Über­erfül­lung kom­pen­siert wird. Das bedeu­tet mehr Spiel­raum. Damit kommt die EU-Kom­mis­si­on den For­de­run­gen der ange­schla­ge­nen Auto­mo­bil­in­dus­trie nach, der erheb­li­che Stra­fen bei Nicht­ein­hal­tung der jähr­li­chen Fris­ten dro­hen, ins­be­son­de­re bei weni­ger E‑Au­to-Zulas­sun­gen. Laut den gel­ten­den Flot­ten­grenz­wer­ten müs­sen die Auto­mo­bil­her­stel­ler die durch­schnitt­li­chen CO2-Emis­sio­nen von Pkw und Klein­trans­por­tern unter Berück­sich­ti­gung ihres Durch­schnitts­ge­wich­tes um 15 Pro­zent gegen­über dem Niveau von 2021 sen­ken. Ab 2035 dür­fen nur noch neue emis­si­ons­freie Autos auf den Markt gebracht werden.

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