Bei Ein­zel­wa­gen­ver­keh­ren wer­den ein­zel­ne Wagen oder auch Wagen­grup­pen ver­schie­de­ner Ver­sen­der zu einem Zug gebün­delt. Die­se ein­zel­nen Wagen wer­den am Ver­la­de­bahn­hof bela­den, zu einem Sam­mel­punkt trans­por­tiert in einem Güter­zug gebün­delt, von der Aus­gangs- zur Ziel­des­ti­na­ti­on beför­dert und am Emp­fangs­bahn­hof ver­teilt. Beim erst­mals in NÖ auf­ge­leg­ten Pro­gramm ist jeder zusätz­li­che Trans­port im Ein­zel­wa­gen­ver­kehr mit Ziel oder Aus­gangs­ort in Nie­der­ös­ter­reich för­der­fä­hig. Dafür ste­hen zwei Mio Euro von Sei­ten des Lan­des und der Wirt­schafts­kam­mer zur Ver­fü­gung. Der Zuschuss für die Unter­neh­men beträgt 200 Euro je trans­por­tier­tem Ein­zel­wa­gen und die neue För­de­rung ist mit einem Maxi­mal­be­trag von 25.000 Euro oder 125 Ein­zel­wä­gen pro Fir­ma und För­der­pe­ri­ode gede­ckelt. Der ers­te För­der­auf­ruf star­tet am 1. März 2023.

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