Ab 20. Juni 2024 kann das Energiekostenpauschale 2 für 2023 beantragt werden. Damit werden kleine Unternehmen nachträglich noch für die hohen Energiekosten 2023 mit einer Pauschalförderung kompensiert. Die Zielgruppe der Förderung bei der Energiekostenpauschale 2 wird gegenüber der ersten Pauschale erweitert. Anspruchsberechtigt für das Energiekostenpauschale, das bis 8. August 2024 bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragt werden kann, sind Betriebe, die 2023 einen Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro erzielt haben. Der Zuschuss beträgt zwischen 167,5 Euro und 2685 Euro und soll nach Angaben des Ministeriums innerhalb weniger Tage nach Antragstellung ausgezahlt werden.
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