Ihr Elektro-Auto erhielten bisher sämtliche Betriebe gefördert. Ab sofort werden E‑Pkw nur mehr bei betrieblicher Verwendung als E‑Fahrschulautos, E‑Taxis, E‑Carsharing-Fahrzeuge sowie beim Einsatz in sozialen Einrichtungen gefördert (De- minimis). Die Förderhöhe beträgt 2000 Euro für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV). Zu 1000 Euro Bundesförderung steuern die Automarken weitere 1000 Euro als Importeursanteil bei (M1, N1). Prämien erhalten unverändert E‑Zweiräder, E‑Leichtfahrzeuge, E‑Kleinbusse, leichte E‑Nutzfahrzeuge und Ladestellen (Antrag nach Umsetzung). Vor der Umsetzung hingegen sind Kombi-Maßnahmen (samt Mobilitätskonzepten) für schwere E‑Nutzfahrzeuge, E‑Sonderfahrzeuge, E‑Leichtfahrzeuge, E‑Zweiräder und Ladeinfrastruktur zu beantragen. Förderungen gewähren zudem EBIN (für Busse) und ENIN (für Nfz, Frühjahr).

E‑Auto-Prämien nurmehr für Taxis, Fahrschulautos und Private
