Die im Parlament beschlossene Verdoppelung des Investitionsfreibetrags ist ein gezielter Schritt, um Investitionen zu fördern und den Standort zu stärken. Für einen befristeten Zeitraum (November und Dezember 2025 sowie das gesamte Jahr 2026) wird der Investitionsfreibetrag von 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben, für Investitionen im Bereich der Ökologisierung von 15 Prozent auf 22 Prozent. Damit wird auch die beginnende Konjunkturbelebung gezielt unterstützt. Private Konsumausgaben und unternehmerische Investitionen sind zentrale Treiber einer dynamischen Wirtschaft. Die nun gesetzte Maßnahme stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag zu einer nachhaltigen Konjunkturentwicklung. Damit setzt die Bundesregierung einen weiteren Wachstumsimpuls für den Standort Österreich. (© grafikplusfoto | stock.adobe.com)

