Die im Par­la­ment beschlos­se­ne Ver­dop­pe­lung des Inves­ti­ti­ons­frei­be­trags ist ein geziel­ter Schritt, um Inves­ti­tio­nen zu för­dern und den Stand­ort zu stär­ken. Für einen befris­te­ten Zeit­raum (Novem­ber und Dezem­ber 2025 sowie das gesam­te Jahr 2026) wird der Inves­ti­ti­ons­frei­be­trag von 10 Pro­zent auf 20 Pro­zent ange­ho­ben, für Inves­ti­tio­nen im Bereich der Öko­lo­gi­sie­rung von 15 Pro­zent auf 22 Pro­zent. Damit wird auch die begin­nen­de Kon­junk­tur­be­le­bung gezielt unter­stützt. Pri­va­te Kon­sum­aus­ga­ben und unter­neh­me­ri­sche Inves­ti­tio­nen sind zen­tra­le Trei­ber einer dyna­mi­schen Wirt­schaft. Die nun gesetz­te Maß­nah­me stärkt nicht nur die Wett­be­werbs­fä­hig­keit unse­rer Betrie­be, son­dern leis­tet auch einen wert­vol­len Bei­trag zu einer nach­hal­ti­gen Kon­junk­tur­ent­wick­lung. Damit setzt die Bun­des­re­gie­rung einen wei­te­ren Wachs­tums­im­puls für den Stand­ort Öster­reich. (© gra­fik­plus­fo­to | stock.adobe.com)

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