Die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) gibt vor, dass berichtspflichtige Unternehmen jene Informationen darzustellen haben, die entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind. Die Richtlinie verankert dabei die sog doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen berichten. Die Outside-in-Perspektive beleuchtet die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die eigene Leistung, Position und Entwicklung. Die Inside-Out-Perspektive betrachtet die Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit auf Mensch und Umwelt.
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