Euro­pa­weit müs­sen die EU-Mit­glied­staa­ten bis 2030 einen ein­heit­li­chen digi­ta­len Füh­rer­schein ein­füh­ren. Er wird in allen EU-Staa­ten aner­kannt und im Rah­men der Euro­pean Digi­tal Iden­ti­ty Wal­let (EUDI-Wal­let) gespei­chert. Es gilt wei­ter­hin der EU-Grund­satz: Ein Inha­ber besitzt genau einen Füh­rer­schein. Der neue digi­ta­le Füh­rer­schein soll jedoch schritt­wei­se zum neu­en Stan­dard­for­mat für Füh­rer­schei­ne in der EU eta­bliert wer­den und über das Mobil­te­le­fon, dh auch von meh­re­ren Gerä­ten, abruf­bar sein. Der digi­ta­le sowie der phy­si­sche Füh­rer­schein wer­den für Pkw und Motor­rä­der 15 Jah­re gül­tig sein. Lkw- und Bus­füh­rer­schei­ne blei­ben wei­ter­hin fünf Jah­re gül­tig. Es besteht aber kei­ne Pflicht auf digi­tal umzu­stei­gen, wenn man wei­ter­hin den Kar­ten­füh­rer­schein im Geld­beu­tel dabei haben möch­te. Der aktu­el­le digi­ta­le Füh­rer­schein gilt aktu­ell aus­schließ­lich in Öster­reich (Abruf via App bzw QR-Code). (© Ado­be Stock / Alterfalter)

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