Das NISG 2024 (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz) basiert auf der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 und muss bis 17. Oktober 2024 in jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Gesetzgebung ist die Steigerung der Cyberresilienz betroffener Einrichtungen. Betroffen sind mittlere und große Unternehmen bestimmter Sektoren sowie die Digitale Infrastruktur. Im Verkehrssektor sind Luftfahrtunternehmen, Flughafenleitungsorgane, Infrastrukturbetreiber im Schienenverkehr, Eisenbahnunternehmen, Passagier- und Frachtbeförderungsunternehmen der Binnen‑, See- und Küstenschifffahrt, Leitungsorgane von Häfen, Straßenverkehrsbehörden und Betreiber intelligenter Verkehrssysteme direkt betroffen.

Cybersicherheitsgesetz (NISG 2024) in Begutachtung
