Der EU-Wett­be­werbs­fä­hig­keits­rat hat eine Ver­ein­fa­chung des soge­nann­ten CO₂-Grenz­aus­gleichs­me­cha­nis­mus (CBAM) beschlos­sen. Dies bringt eine spür­ba­re Erleich­te­rung für vie­le Unter­neh­men. Mit CBAM wird auf impor­tier­te Waren ein CO₂-Preis ein­ge­ho­ben, um soge­nann­te Car­bon-Leaka­ge-Effek­te, also die Abwan­de­rung von Betrie­ben in Län­der mit gerin­ge­ren Kli­ma­schutz­auf­la­gen, zu ver­hin­dern. CBAM belas­tet Euro­pas Unter­neh­men dop­pelt: in der Pro­duk­ti­on und beim Export. Die Wirt­schafts­kam­mer drängt auf eine Lösung. Die EU muss end­lich ech­te Lösun­gen lie­fern. Die Ver­ein­fa­chung des CO₂-Grenz­aus­gleichs ist über­fäl­lig. (© Deemer­wha | stock.adobe.com)

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