Verfügen Lkw-Lenker und Buslenker über Weiterbildungs-Bescheinigungen über 35 Stunden, können sie die Verlängerung bzw die nächste Fünfjahresfrist ohne Fristverkürzung (bereits bis zu 18 Monate vorab) eintragen lassen. Der FSG-Gesamtdurchführungserlass sieht für die Führerscheinbehörden für die Fristberechnung bei der Eintragung des Codes 95 folgende Vorgehensweise vor: Die beim Code 95 einzutragende fünfjährige Frist ist stets vom Fristende der derzeit eingetragenen Frist zu berechnen, sofern der Antrag nicht länger als 18 Monate vor diesem Fristende gestellt wird. Wird der Antrag früher gestellt, so ist die Frist ab dem Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zu berechnen. Schulungsveranstalter, Transportunternehmen udgl mögen Lenker darauf aufmerksam machen. Das BMK bekräftigte zuletzt dass Behörden bei der C95/D95 Fristverlängerung nicht den Tag der Antragstellung heranziehen dürfen.

C95/D95 Verlängerungen 18 Monate früher eintragbar
