Für den elek­tri­schen Zug­be­trieb besteht in Öster­reich ein eige­nes, sepa­ra­tes Strom­netz. Die­ses unter­schei­det sich von ande­ren Strom­net­zen ins­be­son­de­re dadurch, dass für den Zug­be­trieb Strom mit einer gerin­ge­ren Fre­quenz benö­tigt wird, als im Haus­halts­be­reich. Die­ses für die Bahn­strom­ver­tei­lung erfor­der­li­che Strom­netz wird von der ÖBB Inf­ra betrie­ben. Die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men kön­nen den benö­tig­ten Strom bei der ÖBB Inf­ra oder einem alter­na­ti­ven Ener­gie­an­bie­ter, nach erfolg­ter Umwand­lung in die kor­rek­te Fre­quenz, bezie­hen. Die BWB führ­te auf­grund von Beschwer­den und in Zusam­men­ar­beit mit der Schie­nen-Con­trol Kom­mis­si­on bei der Ver­sor­gung von Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men mit Bahn­strom umfang­rei­che Ermitt­lun­gen durch. Im Raum stand ein mög­li­cher Miss­brauch einer markt­be­herr­schen­den Stel­lung durch die ÖBB Infra­struk­tur AG (ÖBB Inf­ra). Da sich die anfäng­li­chen Ver­dachts­mo­men­te nicht erhär­tet haben, wur­de das Ermitt­lungs­ver­fah­ren nun eingestellt.

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