Seit Beginn der Auf­zeich­nun­gen hat es in einem ers­ten Halb­jahr mit 115 töd­lich ver­un­glück­ten Per­so­nen noch nie so weni­ge Ver­kehrs­to­te in Öster­reich gege­ben wie 2024. Beson­ders die Unfäl­le auf­grund nicht ange­pass­ter Geschwin­dig­keit sei­en um 57 Pro­zent gesun­ken, wie das Kura­to­ri­um für Ver­kehrs­si­cher­heit (KFV) berich­te­te. Einen Grund dafür orte­te das KFV in dem im März beschlos­se­nen Raser­pa­ket, das bis zur Beschlag­nah­mung des Autos füh­ren kann. Nicht ange­pass­te Geschwin­dig­keit gehört dem KFV zufol­ge zu den Haupt­un­fall­ur­sa­chen für Pkw-Unfäl­le mit Per­so­nen­schä­den. Eine extre­me Aus­prä­gung davon sind Rase­rin­nen und Raser, denen seit 1. März 2024 bei einer Tem­po­über­schrei­tung von mehr als 60 km/h inner­halb und mehr als 70 km/h außer­halb des Orts­ge­biets ihr Fahr­zeug vor­läu­fig beschlag­nahmt wer­den kann.

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