Neue­run­gen gel­ten für Len­ker von Rei­se­bus­sen. Die neu­en EU-wei­ten Vor­schrif­ten bie­ten nun grö­ße­re Fle­xi­bi­li­tät bei der Pla­nung von Lenk­pau­sen, täg­li­chen Ruhe­zei­ten und der Anwen­dung der 12-Tage-Rege­lung, auch im Inland. Die ent­spre­chen­de Ver­ord­nung (EU) trat am 22. Mai 2024 in Kraft. Rei­se­bus­fah­rer müs­sen nach spä­tes­tens vier­ein­halb Stun­den Lenk­zeit eine 45-minü­ti­ge Lenk­pau­se ein­le­gen. Sie darf nun in zwei Lenk­pau­sen von jeweils min­des­tens 15 Minu­ten auf­ge­teilt wer­den. Rei­se­bus­fah­rer dür­fen bei einer 6‑tägigen Rei­se mit einer Rei­se­grup­pe den Beginn der täg­li­chen Ruhe­zeit ein­ma­lig um eine Stun­de zu ver­schie­ben (bei einer mind 8‑tägigen Rei­se zwei­ma­lig) bei Ein­hal­tung von 7 Stun­den Gesamt­lenk­zeit und bis 0:00 Uhr ins Hotel zurück­keh­ren (bis­her ist dies spä­tes­tens bis 23:00 Uhr erfor­der­lich). Neu ist die Mög­lich­keit, die 12-Tage-Rege­lung zukünf­tig auch für Fahr­ten im Inland anzuwenden.

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