Mit Jahresbeginn 2025 werden zahlreiche Vorschriften für Gefahrguttransporte auf der Straße (Vorschrift ADR), Schiene (RID) und Binnenschifffahrt (ADN) geändert. Alle zwei Jahre werden die internationalen Regelwerke für die Binnenverkehrsträger aufgrund neuer Technologien oder praktischer Probleme aktualisiert und angepasst. Die Neuerungen treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft, allerdings gestattet eine sechsmonatige Übergangsfrist die fortgesetzte Anwendung des ADR 2023. Spätestens mit 1. Juli 2025 sind verbindlich die neuen Vorschriften des ADR 2025 anzuwenden. Abweichend können in besonderen Fällen auch längere Übergangsfristen gelten, diese speziellen Übergangsvorschriften sind in Kapitel 1.6 des ADR zu finden.
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