Alle zwei Jahre werden die internationalen Regelwerke für die Binnenverkehrsträger Straße (Vorschrift ADR), Schiene (RID) und Binnenschifffahrt (ADN) aktualisiert. Das ADR 2025 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft, wobei auch das ADR 2023 noch bis 30. Juni 2025 angewendet werden darf. Im ADR 2025 wird die Terminologie Füllfaktor und Füllungsgrad neu geregelt und vereinheitlicht. Der Begriff Füllfaktor bezieht sich auf die Befüllung mit Gas und der neu eingeführte Begriff Füllungsgrad auf die Befüllung mit flüssigen oder festen Stoffen. Neu geregelt werden auch die Pflichten des Befüllers. Dieser hat beim Befüllen des Tanks den zulässigen Füllungsgrad, den zulässigen Füllfaktor bzw die zulässige Masse der Füllung je Liter Fassungsraum für das Füllgut einzuhalten.
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