Die geplan­te Aktua­li­sie­rung der Füh­rer­schein-Richt­li­nie bringt eine Rei­he von Ver­bes­se­run­gen, für die wir uns als Bun­des­spar­te seit Jah­ren ein­ge­setzt haben, begrüßt Alex­an­der Klacs­ka, Obmann der Bun­des­spar­te Trans­port und Ver­kehr die Tri­log­e­ini­gung zwi­schen Euro­päi­schem Rat und Par­la­ment, die eine Über­ar­bei­tung der EU-Füh­rer­schein-Richt­li­nie vor­sieht. Um dem Man­gel an Berufs­kraft­fah­rern ent­ge­gen­zu­wir­ken, kön­nen die EU-Mit­glied­staa­ten zukünf­tig 17-Jäh­ri­gen das Füh­ren von Last­kraft­wa­gen oder Klein­trans­por­tern in ihrem Hoheits­ge­biet gestat­ten, wenn sie von einem erfah­re­nen Fah­rer beglei­tet wer­den. Dies war eine essen­zi­el­le For­de­rung, um Beru­fe im Trans­port­be­reich auch für jun­ge Men­schen attrak­tiv zu machen. Die Neu­re­ge­lung soll schon in drei Jah­ren kom­men. Füh­rer­schei­ne sind unver­än­dert 15 Jah­re gül­tig (Klas­se B). Ein­ge­führt wird wei­ters EU-weit ein digi­ta­ler Führerschein.

mehr lesen