Fahr­schu­len, Taxi­be­trei­ber und Car­sha­ring-Unter­neh­men, die Elek­tro­au­tos anschaf­fen, erhal­ten auch im Jahr 2024 im Rah­men der E‑Mobilitätoffensive, einen E‑Mobilitätsbonus von 2000 Euro (je zur Hälf­te bestehend aus einem Impor­teurs­an­teil und einer Bun­des­för­de­rung). Geför­dert wird die Anschaf­fung von neu­en Fahr­zeu­gen zur Per­so­nen­be­för­de­rung (Klas­se M1, Pkw) bzw zur Güter­be­för­de­rung (Klas­se N1 und ≤2.0 Ton­nen hzG, Klein­trans­por­ter) (BEV und FCEV). Nicht geför­dert wer­den Fahr­zeu­ge der Klas­se M1, deren Brut­to-Lis­ten­preis (Basis­mo­dell) 60.000 Euro über­schrei­tet. PHEV, REEV und REX wer­den eben­falls nicht geför­dert. Mit Jah­res­be­ginn erfolg­te bei den All­ge­mei­nen De-mini­mis-Bei­hil­fen eine Anhe­bung der Höchst­be­trä­ge je Unter­neh­mens­ein­heit. Die­se dür­fen bis zu 300.000 Euro (statt bis­her 200.000 Euro) erreichen.

mehr lesen