Bei der 35 stündigen C95-Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren werden Gefahrgut-Lenkerausbildungen anerkannt. Wird eine (ebenfalls fünfjährige) Gefahrgutschulung besucht, wird diese als genau eine ganze 7h Ausbildungseinheit (als ein Modul) gewertet, dh, wenn zB ein ADR-Basiskurs / Grundwissen (19 UE), ein Aufbaukurs für Tankfahrzeuge (13 UE), ein Aufbaukurs (explosive Stoffe) Klasse 1 (8 UE), ein Aufbaukurs (radioaktive Stoffe Klasse 7 (8 UE); eine fünfjährige Auffrischung ADR-Grundwissen (9,5 UE), eine Auffrischung Klasse 1 (4 UE), eine Auffrischung Klasse 7 (4 UE) oder eine Auffrischung mit Mehrzweckkurs (16 UE) besucht wird. Bei Gefahrguttransporten dauert eine Unterrichtseinheit 45 Minuten. Auch wenn der Gefahrgutkurs bzw die Tiertransportschulung kürzer sind, werden 7h Weiterbildung angerechnet. Keine Anrechnung gibt es für die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sowie von ADR-Lenkerschulungen (Gütertransport) für die D95-Weiterbildung von Buslenkern (Personenbeförderung).

Bei C95 Weiterbildung werden Gefahrgutausbildungen anerkannt
