In Österreich müssen bestimmte Abfalltransporte über 10 Tonnen verpflichtend per Bahn erfolgen, wenn die Straße über 200 km lang ist (seit 1. Jänner 2024). Ab 1. Jänner 2026 wird diese Pflicht ab einer Strecke von über 100 km gelten. Die Transportangebote für die Bahn müssen über die Plattform aufschiene.gv.at eingeholt werden. Die im Jahr 2021 eingeführte Verpflichtung, Abfälle von mehr als zehn Tonnen entweder mit der Bahn oder mit einem anderen mindestens genauso schadstoffarmen Transportmittel zu befördern, ist nicht verfassungswidrig. Es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass die Transportbestimmung derzeit nur für Abfälle gilt. Vielmehr liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, Klimaschutzmaßnahmen schrittweise einzuführen, so ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. (© pixabay)

