In Öster­reich müs­sen bestimm­te Abfall­trans­por­te über 10 Ton­nen ver­pflich­tend per Bahn erfol­gen, wenn die Stra­ße über 200 km lang ist (seit 1. Jän­ner 2024). Ab 1. Jän­ner 2026 wird die­se Pflicht ab einer Stre­cke von über 100 km gel­ten. Die Trans­port­an­ge­bo­te für die Bahn müs­sen über die Platt­form aufschiene.gv.at ein­ge­holt wer­den. Die im Jahr 2021 ein­ge­führ­te Ver­pflich­tung, Abfäl­le von mehr als zehn Ton­nen ent­we­der mit der Bahn oder mit einem ande­ren min­des­tens genau­so schad­stoff­ar­men Trans­port­mit­tel zu beför­dern, ist nicht ver­fas­sungs­wid­rig. Es ver­stößt auch nicht gegen den Gleich­heits­grund­satz, dass die Trans­port­be­stim­mung der­zeit nur für Abfäl­le gilt. Viel­mehr liegt es im rechts­po­li­ti­schen Gestal­tungs­spiel­raum des Gesetz­ge­bers, Kli­ma­schutz­maß­nah­men schritt­wei­se ein­zu­füh­ren, so ein Erkennt­nis des Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes. (© pixabay)

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