Stei­ri­sche Auto­fah­rer wer­den vom Luft­hun­der­ter befreit heißt es in einer Aus­sendung der Lan­des­re­gie­rung. Seit Anfang Febru­ar 2025 wur­de die­ses Tem­po­li­mit einer Über­prü­fung unter­zo­gen. Die Über­prü­fung ergab eine grund­sätz­li­che Ein­hal­tung der Grenz­wer­te, heißt es in der Aus­sendung. Es sei klar auf­ge­zeigt wor­den, dass die der­zeit ein­zu­hal­ten­den Immis­si­ons­grenz­wer­te seit 2020 nicht über­schrit­ten wur­den. Die redu­zier­ten Grenz­wer­te, die auf Basis von EU-Vor­ga­ben ab 2030 ein­zu­hal­ten sein wer­den, schei­nen mit den aktu­ell gesetz­ten Maß­nah­men, wie bei­spiels­wei­se dem Tem­po­li­mit, nicht erreich­bar zu sein. Inso­fern brau­che es in Zukunft grund­sätz­lich ein Maß­nah­men­bün­del, um den gesetz­li­chen Erfor­der­nis­sen ent­spre­chen zu kön­nen, so die Lan­des­re­gie­rung. Es gel­te in jedem Fall, sach­li­che und ver­nünf­ti­ge Stra­te­gien zu ent­wi­ckeln, um die stei­ri­sche Umwelt zu schützen.

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