Auf Grund der anhaltenden COVID-19-Krise wurde auf EU-Initiative beschlossen, dass nochmals die Gültigkeit bestimmter Nachweise und Lizenzen im Straßen‑, Schienen- und Binnenschiffsverkehr um 10 Monate verlängert werden soll. So wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, um zehn Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen Ablaufdatum verlängert werden. Gleiches gilt für Fahrerqualifizierungsnachweise und Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr. Österreich und andere Mitgliedstaaten beschlossen, einige Verlängerungen nicht anzuwenden, wie die der § 57a-Überprüfung. Es darf dadurch aber zu keinen Behinderungen beim grenzüberschreitenden Verkehr kommen (Tabelle).
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