Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei möglich (§ 124b Z. 408 EStG). Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer). Empfehlenswert sind, insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen, eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens und die Bezeichnung der Zahlung als Teuerungsprämie oder Teuerungsausgleich.

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter in 2022 und 2023
