Die Ein­füh­rung des voll­au­to­ma­ti­sier­ten Fah­rens, wird für kom­mer­zi­ell ver­füg­ba­re Fahr­zeu­ge der­zeit mit mehr als 10 Jah­ren pro­gnos­ti­ziert. Die­se Pro­gno­se vari­iert jedoch stark und wird nicht zuletzt von Ent­wick­lun­gen im Bereich Mensch-Maschi­ne-Inter­ak­ti­on, der Kom­ple­xi­tät des Anwen­dungs­be­reichs, dem Rechts­rah­men und der damit erfor­der­li­chen Har­mo­ni­sie­rung und inter­na­tio­na­len Gesetz­ge­bung sowie tech­no­lo­gi­schem Fort­schritt geprägt. Eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung stellt dabei der Umgang mit dem Misch­ver­kehr zwi­schen kon­ven­tio­nel­len und auto­ma­ti­sier­ten Fahr­zeu­gen dar. Die koope­ra­ti­ve, ver­netz­te Unter­stüt­zung durch die Infra­struk­tur, kann hier­bei einen bedeu­ten­den Bei­trag lie­fern und den Zeit­punkt der Markt­ein­füh­rung wesent­lich beein­flus­sen. Beim auto­no­men Fah­ren ist das Fahr­zeug in der Lage, sich ziel­ge­rich­tet und selbst­stän­dig zu bewe­gen (WKO-Ver­an­stal­tung am 21. Okto­ber 2025). (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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