Die 1000-Punkte-Regel ist ein exponierter Begriff aus dem Gefahrgutbereich. Wer gefährliche Güter auf der Straße, Schiene, Flugzeug oder Schiff transportiert, muss grundsätzlich das Gefahrgutrecht beachten. Für den Transport von Gefahrgut in Kleinmengen auf der Straße gibt es Erleichterungen. Im Rahmen der sog 1000-Punkte-Regelung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Entsprechend ihrer Gefährlichkeit sind die Stoffe des ADR einer bestimmten Beförderungskategorie (mit Multiplikationsfaktoren) zugeordnet. Die Gesamtsumme entsprechend der Menge darf den Wert von 1000 nicht übersteigen. Zusätzlich zur Mitführung eines Beförderungspapiers sind weitere Auflagen einzuhalten wie ein geprüfter Feuerlöscher, eine baumustergeprüfte und gekennzeichnete Verpackung, die Ladungssicherung und ggf Sonderbestimmungen. Der Lenker benötigt eine Unterweisung, jedoch keinen ADR-Schein. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

