Die 1000-Punk­te-Regel ist ein expo­nier­ter Begriff aus dem Gefahr­gut­be­reich. Wer gefähr­li­che Güter auf der Stra­ße, Schie­ne, Flug­zeug oder Schiff trans­por­tiert, muss grund­sätz­lich das Gefahr­gut­recht beach­ten. Für den Trans­port von Gefahr­gut in Klein­men­gen auf der Stra­ße gibt es Erleich­te­run­gen. Im Rah­men der sog 1000-Punk­te-Rege­lung müs­sen bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sein. Ent­spre­chend ihrer Gefähr­lich­keit sind die Stof­fe des ADR einer bestimm­ten Beför­de­rungs­ka­te­go­rie (mit Mul­ti­pli­ka­ti­ons­fak­to­ren) zuge­ord­net. Die Gesamt­sum­me ent­spre­chend der Men­ge darf den Wert von 1000 nicht über­stei­gen. Zusätz­lich zur Mit­füh­rung eines Beför­de­rungs­pa­piers sind wei­te­re Auf­la­gen ein­zu­hal­ten wie ein geprüf­ter Feu­er­lö­scher, eine bau­mus­ter­ge­prüf­te und gekenn­zeich­ne­te Ver­pa­ckung, die Ladungs­si­che­rung und ggf Son­der­be­stim­mun­gen. Der Len­ker benö­tigt eine Unter­wei­sung, jedoch kei­nen ADR-Schein. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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