Im Zuge des Doppelbudgets 2027–2028 wurde neben den umfassenden steuerlichen Maßnahmen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 auch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung beschlossen. Diese sieht vor, dass ab dem Jahr 2027 auch für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von 0 (E‑Fahrzeuge) ein monatlicher Sachbezug anzusetzen ist. Die Neuregelung bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum der Bereitstellung des E‑Fahrzeugs zur Privatnutzung. Ob es sich bei der Bereitstellung um neu zugelassene oder bereits in Bestand befindliche Fahrzeuge handelt, ist künftig für den Ansatz eines Sachbezuges ohne Bedeutung. Ab 1. Jänner 2027 gelten 0,375 % der Autoanschaffungskosten und 2028/29 0,625 % als Sachbezug. Im Jahr 2030 erfolgt eine Evaluierung. (© gettyimages | Andreas Schlegel)

