Ab 1. Juli 2026 wird der Smart Tacho 2 (EU-Kontrollgerät) auch für Kleintransporteure mit grenzüberschreitendem Verkehr im Bereich von 2,5 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht verpflichtend. Der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 (Smart Tacho 2) ist die neue Generation des digitalen Fahrtenschreibers zur Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern, Kabotage und Entsendung von Fahrern. Die Online-Informationsveranstaltung findet über TEAMS statt. Der Einstiegslink wird Ihnen zeitgerecht nach erfolgter Anmeldung übermittelt. Die Informationsveranstaltung wird aufgezeichnet und steht zur Nachschau auf der Website des Fachverbandes Güterbeförderung zur Verfügung. (© Photo Schmidt | stock.adobe.com)

