Der Rat der Euro­päi­schen Uni­on erlaubt Öster­reich sein bila­te­ra­les Ver­kehrs­ab­kom­men mit der Schweiz zu aktua­li­sie­ren. Die Anpas­sung betrifft aus­schließ­lich Rei­se- und Lini­en­bus­se im Pas­sa­gier­ver­kehr und ist auf den stark ver­floch­te­nen Grenz­raum mit den Bezir­ken Blu­denz, Bre­genz, Dorn­birn, Feld­kirch sowie Lan­deck begrenzt. Kabo­ta­ge zwi­schen einem EU-Mit­glied­staat und einem Dritt­staat fällt grund­sätz­lich in die aus­schließ­li­che Zustän­dig­keit der EU. Durch die Ände­rung könn­ten Bus­un­ter­neh­men künf­tig inner­halb der genann­ten Grenz­re­gio­nen Fahr­gäs­te auf­neh­men und abset­zen, was eine attrak­ti­ve­re, nach­hal­ti­ge Alter­na­ti­ve zum Pkw ermög­li­chen soll. Im nächs­ten Schritt muss nun noch das Euro­päi­sche Par­la­ment sei­ne Posi­ti­on fest­le­gen, bevor die Ver­hand­lun­gen abge­schlos­sen wer­den kön­nen. (© Ado­be Stock / Alterfalter)

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