Der Rat der Europäischen Union erlaubt Österreich sein bilaterales Verkehrsabkommen mit der Schweiz zu aktualisieren. Die Anpassung betrifft ausschließlich Reise- und Linienbusse im Passagierverkehr und ist auf den stark verflochtenen Grenzraum mit den Bezirken Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch sowie Landeck begrenzt. Kabotage zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Drittstaat fällt grundsätzlich in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Durch die Änderung könnten Busunternehmen künftig innerhalb der genannten Grenzregionen Fahrgäste aufnehmen und absetzen, was eine attraktivere, nachhaltige Alternative zum Pkw ermöglichen soll. Im nächsten Schritt muss nun noch das Europäische Parlament seine Position festlegen, bevor die Verhandlungen abgeschlossen werden können. (© Adobe Stock / Alterfalter)

