Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat die Umwelt­ver­träg­lich­keit der neu­en Donau­brü­cke Maut­hau­sen nun auch in zwei­ter Instanz bestä­tigt. Die neue Donau­brü­cke ist ein Mei­len­stein für den Stand­ort Ober­ös­ter­reich, ins­be­son­de­re im unte­ren Mühl­vier­tel, aber auch län­der­über­grei­fend ins west­li­che Nie­der­ös­ter­reich die zen­tra­le Lebens­ader, von der die Wirt­schaft und der Wohl­stand der gesam­ten Regi­on abhängt. Mit die­sem Jahr­hun­dert­pro­jekt wer­den die Wei­chen für eine zukunfts­ori­en­tier­te Wirt­schafts­ent­wick­lung gestellt. Auch wenn der Neu­bau erst nach der Instand­hal­tung der alten Brü­cke abge­schlos­sen sein wird, wer­den von die­ser Ent­schei­dung ganz wesent­li­che Impul­se für Betriebs­an­sie­de­lun­gen bzw Erwei­te­run­gen sowie posi­ti­ve Per­spek­ti­ven für Arbeits­plät­ze, Kauf­kraft und Lebens­qua­li­tät über Gene­ra­tio­nen hin­weg aus­ge­hen.  (© Ulrich | stock.adobe.com)

mehr lesen