Die Bun­des­re­gie­rung hat ein umfas­sen­des Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rungs­pa­ket vor­ge­stellt, das mit 113 Maß­nah­men den All­tag für Bür­ger und Unter­neh­men erleich­tern soll. Ziel ist es, Behör­den­we­ge zu beschleu­ni­gen, die Digi­ta­li­sie­rung vor­an­zu­trei­ben und unnö­ti­ge Dop­pel­prü­fun­gen zu strei­chen. So wird etwa die Pflicht zum Mit­füh­ren einer beglau­big­ten Kon­zes­si­ons­ur­kun­de im Güter­trans­port abge­schafft zuguns­ten einer digi­ta­len Lösung. Auch in der See­schiff­fahrt, beim Schie­nen­trans­port und im Seil­bahn­be­reich sind Ver­ein­fa­chun­gen und recht­li­che Anpas­sun­gen geplant. Durch die­se Ände­run­gen sol­len Pro­zes­se effi­zi­en­ter, moder­ner und deut­lich bür­ger­freund­li­cher gestal­tet wer­den (Minis­ter­rats­vor­trag Punk­te 59 bis 65). Bereits im Regie­rungs­über­ein­kom­men will man prü­fen, die Dienst­aus­wei­se für Son­der­trans­port­be­glei­ter zu ver­ein­heit­li­che und Lkw-Fahr­ver­bo­te zu digi­ta­li­sie­ren. (© Stock­Pho­to­Pro | stock.adobe.com)

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