Bei der Aus­bil­dung zum Füh­rer­schein, bei Prü­fun­gen, bei Aner­ken­nun­gen, und Behörd­li­chen Vor­gän­gen bringt die Richt­li­nie (EU) 2025/2205 Neue­run­gen. Kom­men wird die erleich­ter­te Strei­chung der Auto­ma­tik­be­schrän­kung durch prü­fungs­freie Fahr­stun­den auf einem Schalt­wa­gen (kein Code 78 im Füh­rer­schein ein­ge­tra­gen). Vor­ge­se­hen ist ein EU-wei­ter mobi­ler Füh­rer­schein, wel­cher der Poli­zei auch auf meh­re­ren Han­dys vor­ge­zeigt wer­den kann. Das Beglei­te­te Fah­ren beim Pkw von 17 bis 18 Jah­ren ist ein neu­es Modell der Eltern­be­glei­tung ohne Fahr­ten­pro­to­koll. Auch beim Lkw ist das gestat­tet, wenn sich die Regie­rung dar­auf einigt. Künf­tig gilt ein Auto­füh­rer­schein beim grenz­über­schrei­ten­den Fah­ren mit Elek­tro­fahr­zeu­gen zur Güter- und Per­so­nen­be­för­de­rung bis 4250 kg sowie mit Anhän­ger bis 5000 kg. Der Fach­ver­band der Fahr­schu­len hat eine Tabel­la­ri­sche Über­sicht mit aus­ge­wähl­ten Neue­run­gen erstellt. (© get­ty­images | Ale Ventura)

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