Im Ökodesignrecht und in der neuen EU-Verpackungsverordnung wird der Begriff besorgniserregender Stoff, kurz SoC (substance of concern) verwendet. Dieser Begriff ist im Gegensatz zum chemikalienrechtlich geregelten Begriff besonders besorgniserregender Stoff (substance of very high concern, kurz SVHC-Stoff) noch relativ neu. Der Begriff SoC ist weiter, und umfasst neben den SVHC-Stoffen auch die im Anhang VI der CLP-Verordnung mit bestimmten gefährlichen Einstufungen gelisteten Stoffe und Stoffe, die unter die Verordnung über persistente organische Schadstoffe fallen. Weiters ist ein Stoff definitionsgemäß dann besorgniserregend, wenn er sich negativ auf die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien in dem Erzeugnis auswirkt, in dem er enthalten ist. Durch die Einführung des neuen Begriffes SoC kann es künftig zu einer Ausweitung der Stoffe kommen, die substituiert (zB durch Zulassungen oder Verwendungsverbote) werden müssen. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

