Bislang gilt ein Führerschein-Entzug nur in dem EU-Staat, in dem dieser verhängt wurde. Auf Basis der neuen EU-Richtlinie werden künftig Fahrverbote (ab 2030) für schwere Verkehrsverstöße EU-weit anerkannt. Dies bedeutet, dass ein in einem anderen EU-Land verhängtes Fahrverbot aufgrund von Verkehrsdelikten wie überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit oder Drogenkonsum künftig auch in Österreich gilt. Betroffen sind Führerscheinentzüge von länger als drei Monaten. Ein Mitgliedstaat, der den Führerschein ausgestellt hat, kann festlegen, den Entzug der Fahrerlaubnis nicht zu vollstrecken, wenn er ausschließlich auf einem Geschwindigkeitsverstoß von weniger als 50 km/h beruht. Erfährt die österreichische Behörde von einem Führerscheinentzug im Ausland, ist innerhalb von 20 Arbeitstagen der Führerscheinbesitzer zu informieren. (© pixabay)

