Betriebe erhalten ab sofort für Maßnahmen bei betrieblichen Prozessen (zB Förderbändern statt Lkw, reinen betriebsinternen Radverkehr wie zB Infrastruktur für dienstliche Fahrten zwischen Gebäuden am Firmengelände oder Fahrten zwischen Dienststellen außerhalb von Firmengeländen) oder Maßnahmen für den Betriebszweck bzw die wirtschaftliche Tätigkeit (zB Carsharing, BikeSharing, sofern keine fossilen Brennstoffe genutzt werden) Förderungen. Unterstützt werden auch Maßnahmen wie Veranstaltungsmobilität, Sharing-Projekte, bedarfsorientierte Verkehrssysteme (wie Wanderbus, Skibus) mit ausschließlich emissionsfreien Fahrzeugen, Mitfahrbörsen oder bewusstseinsbildende Maßnahmen, sofern damit ein Umwelteffekt erzielt werden kann. Nehmen Sie bereits vor der Anschaffung mit den Beratern/der Förderstelle Kontakt auf. (© pixabay)

Förderungen für betriebliches Mobilitätsmanagement ab sofort
