Der Leit­fa­den E‑Mobilität für Betrie­be, Gebiets­kör­per­schaf­ten und Ver­ei­ne ist ver­öf­fent­licht. Der Schwer­punkt des neu­en Jah­res­pro­gramms liegt ua auf dem schnel­len Aus­bau der Lade­infra­struk­tur. Ziel ist es, das Lade­an­ge­bot im pri­va­ten, halb­öf­fent­li­chen und betrieb­li­chen Bereich so eng­ma­schig und flä­chen­de­ckend wie mög­lich zu gestal­ten. Geför­dert wird die Neu­errich­tung von bar­rie­re­frei­en öffent­lich zugäng­li­chen und nicht öffent­lich zugäng­li­chen Lade­sta­tio­nen (Stand­säu­len, Wall­bo­xen) wie zB ein öffent­li­cher AC-Nor­mal­la­de­punkt 11 bis ≤ 22 kW mit 900 Euro oder ein öffent­li­cher DC-Schnell­la­de­punkt ≥ 100 kW bis < 300 kW mit 13.000 Euro. Die betrieb­li­che Lade­infra­struk­tur ist unab­hän­gig vom Fahr­zeug­kauf för­der­fä­hig. Neh­men Sie bereits vor der Anschaf­fung mit den Beratern/der För­der­stel­le Kon­takt auf. (© Uwe | stock.adobe.com)

mehr lesen