Ent­ge­gen aktu­el­ler Behaup­tun­gen sieht das AWG aus­drück­lich vor, dass Abfall­trans­por­te auch wei­ter­hin mit alter­na­ti­ven Ver­kehrs­mit­teln durch­ge­führt wer­den kön­nen, sofern die­se über ein gleich­wer­ti­ges oder gerin­ge­res Schad­stoff- und Treib­haus­gas­po­ten­zi­al ver­fü­gen oder kei­ne aus­rei­chen­den Schie­nen­ka­pa­zi­tä­ten vor­han­den sind. Von einem Schie­nen­zwang kann daher nicht gespro­chen wer­den. Das Gesetz schafft viel­mehr kla­re Anrei­ze, Trans­por­te kli­ma­freund­li­cher zu gestal­ten, ohne die Bran­che in ihrer Fle­xi­bi­li­tät ein­zu­schrän­ken, betont Gün­ter Neu­mann, Obmann des Fach­ver­ban­des der Schie­nen­bah­nen. Mit Ver­wun­de­rung nimmt der Fach­ver­band der Schie­nen­bah­nen die jüngs­te Kri­tik an der Novel­le des Abfall­wirt­schafts­ge­set­zes (AWG) zur Kennt­nis. Die dar­in geäu­ßer­ten Befürch­tun­gen über einen ver­meint­li­chen Schie­nen­zwang sowie angeb­li­che Nach­tei­le für Recy­cling­be­trie­be sind daher zu hin­ter­fra­gen. (© pixabay)

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